Dr. M. Wienströer & Dr. K. Uhing (angestellte Ärztin)

Praxis für Allgemeinmedizin

IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis ebenfalls individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an und wollen Sie im Folgenden genauer darüber informieren:

Unter IGeL werden im Allgemeinen Leistungen verstanden, die nicht zwangsläufig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da diese nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog gehören. Es ist jedoch wichtig, dass diese Leistungen trotzdem medizinische Maßnahmen sind, die der Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten dienen.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Kostenübernahme von IGeL bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen zu den individuellen Leistungen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch und über unser Kontaktformular zu Verfügung!

Akupunktur zur Migräneprophylaxe

Als Therapieform der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) kann die Akupunktur Migränepatientinnen und -patienten helfen, indem sie Schmerzen lindert und möglichen Anfällen vorbeugt. Dabei werden filigrane Nadeln an zuvor bestimmten Punkten des Körpers gesetzt, deren Nutzen für die Therapie von Migräneschmerzen nachgewiesen wurde und weniger Nebenwirkungen mit sich bringt als eine Behandlung mit Medikamenten.

Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe

Die Akupunktur kann ebenfalls bei Kopfschmerzpatienten eine Verbesserung der Symptome herbeiführen. Auch hier werden feine Nadeln an zuvor festgelegten Punkten gesetzt, die weniger Nebenwirkungen verursachen als eine Medikamententherapie. Jedoch gibt es keine ausreichenden Studien auf diesem Gebiet, die eine Wirksamkeit der Akupunktur bei Spannungskopfschmerzen bestätigen würden.

Atteste und Gutachten

Atteste und Gutachten können keine Verbesserung Ihrer Krankheitssymptome ermöglichen. Der Zweck ist es, Ihren Gesundheitszustand fachlich zu beschreiben. Daher ist die Ausstellung von Gutachten und Attesten Gesetzes wegen von der Übernahme zur Krankenkassen ausgeschlossen. Eine Ausnahme davon bildet lediglich das Anfordern dieser durch Krankenkassen und Arbeitgeber.

Bach-Blütentherapie

Bei der Bach-Blütentherapie werden Verdünnungen bestimmter Pflanzenextrakte genutzt, um organische Krankheitssymptome zu lindern, die der Theorie zufolge durch seelische Probleme verursacht werden.<strong> </strong>Diese Therapieform ist weder der Pflanzenheilkunde noch einer anderen wissenschaftlichen Heilslehre zuzuordnen, sodass alle Untersuchungen und Maßnahmen dieses Bereiches grundsätzlich zu IGeL gehören. Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten zu dieser Therapieform bringen keine klaren Erkenntnisse hervor. Somit sollten Sie fundiert notwendige Behandlungen nicht durch eine Bach-Blütentherapie ersetzen.

Bestimmung der Protein-C-Aktivität ("Thrombose-Check")

Die Protein-C-Aktivität ist ein Faktor, der Ihre Neigung zur Produktion von Blutgerinnseln beschreibt. Die Bestimmung Ihrer Protein-C-Aktivität wird nur dann von Krankenkassen übernommen, wenn ein Verdacht auf eine Gerinnungsstörung oder das Auftreten einer Thrombose besteht. Ohne einen konkreten Verdacht ist diese Bestimmung eine individuelle Gesundheitsleistung.<strong>       </strong>

Bestimmung des HbA1c-Wertes ("Diabetes-Vorsorge")

Die Bestimmung des HbA1c-Wertes ist bei Diabetikern eine Leistung, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss. Ist jedoch bis jetzt kein Diabetes mellitus bei Ihnen diagnostiziert worden, ist ein HbA1c-Test eine individuelle Gesundheitsleistung, da zur Früherkennung, Feststellung und Vorsorge von Diabetes eine direkte Zuckerbestimmung genauso effektiv ist. Eine direkte Zuckerbestimmung wird von Ihrer Krankenkasse in jedem Fall übernommen.

Bestimmung des Immunglobulin G (IgG) gegen Nahrungsmittel

Allergien können Nahrungsmittelunverträglichkeiten verursachen, die durch eine Messung der Konzentration von Immunglobulin G in Ihrem Blut bestimmt werden können. Besteht bei Ihnen jedoch ein Verdacht auf eine Allergie, werden andere Verfahren eingesetzt, da für diese oft ein ganz anderer Typ von Immunglobulinen verantwortlich ist. Diese Verfahren werden im Gegensatz zur Bestimmung des Immunglobulin G von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Biofeedback-Therapie bei Migräne

Die Biofeedback-Therapie ist grundsätzlich eine individuelle Gesundheitsleistung bei der Entspannungstechniken trainiert werden, die dabei helfen unbewusste Körpervorgänge wahrzunehmen. So lassen sich Schmerzen vielfältiger Art lindern.

Blutegeltherapie bei Kniearthrose

Eine Gelenkabnutzung (Arthrose) der Knie verursacht meist Schmerzen und Unbeweglichkeit der betroffenen Gelenke. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in diesem Fall verschieden Maßnahmen zur Linderung der Symptome, jedoch nicht die Blutegeltherapie. Daher ist diese Therapieform, bei der Blutegel auf Ihr Knie gesetzt werden, um Schmerzen zu vermindern, immer eine individuelle Gesundheitsleistung.

Colon-Hydro-Therapie

Als spezielle Form der Darmspülung kann die Colon-Hydro-Therapie bei Beschwerden der Verdauung und des Wohlbefindens helfen. In diesen Bereichen verursachte Schmerzen lassen sich so vermindern. Jedoch ist diese Therapieform der Alternativmedizin keine Leistung, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Hochtontherapie

Die elektrischen Impulse der Hochtontherapie stimulieren die Zellen in Ihrem Körpergewebe und ermöglichen somit eine Behandlung unterschiedlichster Krankheitssymptome wie beispielsweise Schmerzen, Schlaflosigkeit und offene Wunden. Generell zählt die Hochtontherapie zu IGeL.

Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung ("Winterdepression")

Der Winter gilt weitläufig als dunkle Jahreszeit. Daher treten während dieser Zeit auch vermehrt Depressionen auf, die mit einer zusätzlichen Zufuhr an Licht vermindert werden können. Im Gegensatz zur Behandlung von Hautproblemen mit Licht ist die Behandlung von Depressionen im Rahmen einer Lichttherapie eine Leistung, die nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

M2-PK Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung

Der M2-PK Stuhltest ist ein Früherkennungstest für Darmkrebs, der die Konzentration des Enzyms M2-PK im Stuhl misst, welches von Krebszellen vermehrt produziert wird. Mit seiner Hilfe kann festgestellt werden, ob die bereits entstandenen Krebszellen heilbar sind. Eine Alternative dazu bilden ein Blutstuhltest und eine Darmspiegelung, welche im Gegensatz zum M2-PK Stuhltest von der Krankenkasse übernommen werden.

NMP22-Test zur Früherkennung von Harnblasenkrebs

Ein NMP22-Test kann als Urintest zur Früherkennung von Tumoren in der Harnblase eingesetzt werden, sodass eine fortschreitende Entwicklung von Harnblasenkrebs verhindert werden kann. Bislang sind alle Tests zur Früherkennung von Harnblasenkrebs keine verpflichtende Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs

Mit dem PSA-Test ist es möglich, Prostatakrebs frühzeitig zu erkennen und anschließend mit geeigneten Maßnahmen zu behandeln. Dieser Urintest wird im Gegensatz zu einem regelmäßigen Abtasten der Prostata nicht von der Krankenkasse übernommen und ist deshalb eine individuelle Gesundheitsleistung.

Reisemedizinische Vorsorge

Leistungen zur reisemedizinischen Vorsorge sind vom Gesetz von der Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen ausgeschlossen. Daher gelten Untersuchungen der Reisetauglichkeit, Reiseimpfungen und Beratungen für Privatreisen immer als IGel.

Sport-Check

Bewegung und Fitness können einen wertvollen Teil zu Ihrer Gesundheit beitragen. Jedoch kann es beim Sport zu lebensgefährlichen Überlastungen und Verletzungen kommen. Um diesen vorzubeugen wird ein Sport-Check angeboten, der keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Im Vergleich dazu wird jedoch der Check-up 35 von Krankenkassen übernommen.